FAQ

In welcher Sprache soll ich meine Bewerbung verfassen?

Wir bearbeiten auf Deutsch und Französisch geschriebene Bewerbungen. Die benutzte Sprache hat keine Auswirkung auf der Evaluierung. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, Ihre Muttersprache bzw. die Sprache, in der Sie sich am besten ausdrucken können, zu benutzen. Dies ist wichtig vor allem für das Motivationsschreiben.

Ich bin weder Franzose*in noch Deutsche*r. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Selbstverständlich! Sie sind antragsfähig solange sie an einer bayerischen oder französischen Hochschule oder Universität immatrikuliert sind. Achtung: es können sich nur Studenten aus bayerischen Hochschulen bewerben, nicht Studenten aus anderen Bundesländern!

Ich promoviere oder bin Post-Doc und plane eine Mobilität in Frankreich/Bayern. Kann ich mich bewerben?

Nein. Das Starter-Kit Bayern-France richtet sich nur an Bachelor- und Master-Studierende. Wir haben aber ein anderes Förderungsprogramm für Forscher.

Wie soll ich mein Motivationsschreiben schreiben?

Normalerweise ist ein Schreiben von ein bis zwei Seiten lang genug. Unsere Auswahlkriterien beruhen auf die Motivation und die akademischen Leistungen. Es interessiert uns zu wissen, warum Sie ein Auslandssemester planen, wie sich dieses auf Ihr Studium auswirken wird, sowie, was es Ihnen bringt. Folgende Punkte werden betrachtet:

Studienverlauf 

    • Begründung des Studienprojektes
    • Erläuterung des beruflichen Vorhabens
    • Sprachbezogene Erwartungen

Frankreichsaufenthalt

    • Begründung der Wahl der Gasthochschule
    • Relevanz des Aufenthalts im Studienverlauf
    • Erwartungen dem Aufenthalt gegenüber

Bonus

    • Absicht eines Forschungsprojekts (falls vorhanden)
    • Signifikantes berufliches, ziviles und/oder soziales Engagement
    • Beurteilung des Empfehlungsschreibens des Dozenten

Welcher Professor sollte das Gutachtenformular ausfüllen?

Am besten ist es natürlich einen Dozenten anzugeben, der Sie gut kennt und bei dem Sie gute Leistungen erbracht haben. Wir empfehlen Ihnen daher, Dozierende von Seminaren zu kontaktieren, die Sie normalerweise besser kennen, als Dozierende von unpersönlichen Vorlesungen im Hörsaal.

Der Dozent kann ebenso gut ein Professor, ein Doktor oder ein Seminarleiter sein.

Ich habe noch keine offizielle Bestätigung für meine Mobilität / werde keine vor der Bewerbungsfrist bekommen. Was kann ich tun?

Da unsere Bewerbungsfrist sehr früh ist, ist es möglich, dass Ihnen die Bestätigung der Partnerschule im Ausland noch nicht vorliegt. Es wäre jedoch gut eine der folgenden Bestätigungen einzureichen:

- eine provisorische Bestätigung vom International Office

- eine Pro-Forma Bestätigung über Antrag für Mobilität / Auslandssemester

In beidem Fällen bitten wir Sie, uns vorab zu informieren. Die offizielle Bestätigung muss nachgereicht werden, sobald Sie diese erhalten haben.

Für die integrierten Studiengänge

Die Ausschreibung des Starter-Kit Bayern-France zur Förderung der Studierendenmobilität sieht Individualanträge von französischen und bayerischen Studierenden vor. Darunter fallen grundsätzlich alle Studierende, die einen Austausch mit dem jeweiligen Partnerland planen, gleich ob es sich um einen Individualaufenthalt, ERASMUS+ Austausch oder einen integrierten Studiengang, etc. handelt. Im letzteren Fall erhält BayFrance Anträge von zum Teil größeren Kohorten, d.h. von mehreren Studierenden eines Studiengangs. Um eine gleichmäßige Verteilung unter den Bewerbern aller Hochschulen zu gewährleisten und die zur Verfügung stehenden Mittel vernünftig einzusetzen, wenden wir bei der Auswahl folgendes Verfahren an:

- Bei Bewerbungen von Kohorten der Größe ≤ 5 Studierende eines integrierten Studiengangs kann maximal nur ein/eine Bewerber/-in bei einer Förderung im Rahmen der Ausschreibung des Starter-Kits berücksichtigt werden. Es handelt sich jeweils um den/die am höchsten platzierte/n Bewerber/-in, die im Rahmen des allgemeinen Rankings in den Bereich „förderbar“ fällt.

- Bei Bewerbungen von Kohorten der Größe ≥ 6 Studierende eines integrierten Studiengangs können maximal nur zwei Bewerber/-innen bei einer Förderung im Rahmen der Ausschreibung des Starter-Kits berücksichtigt werden. Es handelt sich jeweils um die beiden am höchsten platzierte/n Bewerber/-innen, die im Rahmen des allgemeinen Rankings in den Bereich „förderbar“ fallen.