Doppelpromotion - Cotutelle

Finanzierung der Cotutelle

Weitere Möglichkeiten

Stipendiaten von DFG-Graduiertenkollegs oder von Begabtenförderungswerken können in der Regel beim Graduiertenkolleg oder dem Begabtenförderungswerk Mittel zur Deckung der Mobilitätskosten während der Auslandsaufenthalte beantragen

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Mobilitätsförderungen für einzelne kürzere Forschungsaufenthalte (unter 10 Monaten) unabhängig von der Einleitung eines Cotutelle-Verfahrens zu beantragen