Vorbereitung der Doppelpromotion

Die Doppelpromotionsvereinbarung

Nachdem sich jeweils ein Doktorvater oder eine Doktormutter in Deutschland und in Frankreich bereiterklärt haben die Arbeit zu betreuen, müssen die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Promotion festgelegt werden. Einige Fakultäten bayerischer Universitäten haben ihre Promotionsordnung geändert, um diese neuen Verfahren zu berücksichtigen. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle wird jedoch für jede Doppelpromotion eine eigene Vereinbarung (hier Muster auf deutsch) unter den beiden beteiligten Universitäten geschlossen, der dann beiden Promotionsordnungen genügen muss. Weiterhin regelt die Vereinbarung üblicherweise Fragen zu Immatrikulation, Anzahl und Dauer der Aufenthalte in jedem Land, Ort und Art der Verteidigung der Arbeit, Sprache, Versicherung... Eventuell wird auch verlangt vertraglich zu regeln, wie Mobilitätskosten des Doktoranden, der Betreuer und der Jury-Mitglieder bestritten werden. Erkundigen Sie sich auch beim Promotionsamt Ihrer Universität, wie dort mit Doppelpromotionen verfahren wird.
Es besteht auch die Möglichkeit eine bereits begonnene Promotion auf ein cotutelle-Verfahren zu erweitern.

*Quelle: Université Claude-Bernard Lyon 1

Immatrikulation

Um den deutschen und den französischen Doktortitel verliehen zu bekommen, müssen Sie in jeweils einer Universität jedes Landes immatrikuliert sein, bzw. in Deutschland Ihr Thema in die Promotionsliste einer Fakultät aufgenommen sein. Wenn Sie in beiden Ländern als Doktoratsstudent immatrikuliert sind, werden Sie in Regel an einer der beiden Universitäten von den Immatrikulationskosten befreit. Dies wird vertraglich geregelt. Erkundigen Sie sich auch, ob die französische Universität für eine Immatrikulation besondere sprachliche Voraussetzungen verlangt. Das übliche Verfahren für Studenten finden Sie hier.

Forschungsaufenthalte

Üblicherweise werden Sie einen Hauptstandort haben, z.B. an der Universität an der auch die Verteidigung stattfindet. In der Regel wird dann erwartet das über die gesamte Promotionsdauer mindestens ein Semester an der anderen Universität verbracht wird. Dauer und Zeitpunkt der einzelnen Forschungsaufenthalte werden in Absprache mit den Betreuern festgelegt. In Ihrem Interesse empfiehlt es sich, zumindest die Anzahl der Aufenthalte auch in der Promotionsvereinbarung festschreiben zu lassen.
Bezüglich der Sprache ist die Praxis bisher sehr variabel. Die Arbeit wird immer nur in einer Sprache verfasst. Diese kann Deutsch, Französisch oder aber zum Teil auch Englisch sein. Es muss zumindest eine Zusammenfassung auf Deutsch und auf Französisch vorliegen. Auch hier wird das genaue Verfahren in der Promotionsvereinbarung festgehalten.

 

Verteidigung der Arbeit - Doktorprüfung

Die Arbeit wird nur einmal vor einer paritätisch von der französischen und der deutschen Universität besetzten Jury verteidigt. Die Zusammensetzung der Jury und der Ablauf der Verteidigung oder Prüfung muss den jeweiligen Promotionsordnungen der Universitäten genügen und wird in der Vereinbarung festgelegt.
Immer häufiger verlangen Universitäten, dass schon beim Abschluss der Vereinbarung festgelegt wird, wie die Reise- und Aufenthaltskosten der eingeladenen Jury-Mitglieder finanziert werden. In den französischen Ecoles doctorales sind häufig Mittel für die Einladung ausländischer Jury-Mitglieder vorgesehen, die Finanzierung von Reisen über die deutschen Universitäten ist meist schwieriger. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Fakultät und dem Promotionsamt über dieses Thema.