Studienbewerbung in Frankreich

Sprachtests

Für die Einschreibung an einer Universität in Frankreich müssen Sie als europäischer Staatsbürger keinen Sprachtest ablegen. Wenn Sie sich allerdings für einen Aufenthalt an einer École Supérieure interessieren und an keinem Austauschprogramm teilnehmen, sind Sie von einem Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse nicht generell befreit. Wenn Sie eine der 3 folgenden Bedingungen erfüllen, werden Sie meistens vom Test freigestellt:

  • Inhaber eines deutsch-französischen oder internationalen Abiturs bzw. des diplôme approfondi de langue française (DALF)
  • Deutsch-Französisches Abitur
  • Abiturienten, die im Leistungskurs Französisch eine mindestens befriedigende Note erreicht haben.

Wenn Sie keine dieser Bedingungen erfüllen, wird die französische Einrichtung häufig das Ablegen eines Sprachtests verlangen. Dieser kann entweder in Frankreich an der Hochschule oder an einem der französischen Kulturinstitute in Deutschland erledigt werden. In jedem Fall sollten Sie sich an der französischen Hochschule informieren welche Nachweise über Sprachkenntnisse für eine Zulassung erbracht werden müssen. Erster Ansprechpartner ist hier wiederum das Département des Relations Internationales der Hochschule.