Studierende

Der Zuschuss richtet sich an Studierende bayerischer oder französischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt oder ein Forschungspraktikum in Bayern oder Frankreich (incl. Départements et régions d'outre-mer) planen. Studienaufenthalte in Drittstaaten gehören nicht dazu.

Er beträgt einmalig 500,--€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,--€. Sie dienen als Unterstützung zur Deckung von Mehrkosten vor einer studentischen Mobilitätsphase und werden dementsprechend immer vor dieser ausbezahlt. Daher betrifft die BayFrance-Förderung spezifische Mehrkosten, die in der Regel nicht von anderen Fördergebern übernommen werden (z.B. zusätzliche Hin- und Rückfahrt vor Beginn der Mobilitätsphase zur Wohnungssuche, Kautionsstellung, Telekommunikations- und Ersteinrichtungsmehrkosten sowie Sprach- und Einführungskurse). Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt bei Studienphasen 4 Monate. Bei Forschungspraktika 1 Monat. Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden.

Mobilitätsbeihilfen können nicht rückwirkend beantragt werden.

Auswahlkriterien:

  • Motivation
  • akademischen Leistungen
  • Gutachten eines Betreuers
  • Sprachkenntnissen

Die Anträge müssen bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss (15. April für das folgende Wintersemester und 15. November für das folgende Sommersemester eines jeden Jahres) eingereicht werden.

1. Mobilität im Rahmen einem Studiumsaufenthalt

Voraussetzungen:

  • Sie sind in einer bayerischen oder französischen Hochschule immatrikuliert
  • Ihre Studienphase im Partnerland wird mindestens 4 Monate dauern.

Der Antrag sollte folgende Dokumente enthalten:
  • ausgefülltes Online-Bewerbungsformular
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (s. "Wie soll ich mein Motivationsschreiben schreiben ?")
  • Zeugnisse: vom Abitur bis heute; Abitur inklusive; bitte nur benotete Scheine!
  • evtl. Nachweise über Praktika oder Kurse in Frankreich, über Französischkenntnisse
  • falls vorhanden, Studienplatzzusage der französischen Hochschule
  • Nachweise über sonstige Praktika, Auslandsaufenthalte oder soziales Engagement

Bitte Vergessen Sie nicht das...

  • Online-Gutachten durch einen Dozenten (Dies erfolgt auf Stipsys, bitte geben Sie die elektronische Adresse des Dozenten unter "Gutachten" ein)

2. Mobilität im Rahmen einem Forschungspraktikum

Voraussetzungen:

  • Sie sind in einer bayerischen oder französischen Hochschule immatrikuliert
  • Ihre Forschungspraktikum wird mindestens ein Monat dauern

wichtige Hinweise:

  • Forschungspraktika in Unternehmen können nicht gefördet werden.
  • Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden.

Der Antrag muss folgende Dokumente enthalten:

  • das ausgefüllte Online-Bewerbungsformular
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • ein Motivationsschreiben (Vorstellung Ihres Studienvorhabens)
  • ein Online-Gutachten erstellt von einem Dozenten/Hochschullehrer. Als Bewerber nennen Sie uns auf der Online-Bewerbeplattform die Mailadresse des von Ihnen gewünschten Gutachters. Wir empfehlen, dass Sie im Vorfeld mit dem Gutachter Kontakt aufnehmen und ihn auf das Verfahren hinweisen. Der Gutachter erhält nach Eintrag der Mailadresse automatisch eine Gutachteranfrage mit einem entsprechenden Formular bzw. kann wahlweise ein Gutachten hochladen.
  • eine Zusage von der Gasteinrichtung
  • Leistungsnachweise: Abitur und benotete Studienleistungsnachweise
  • Nachweise zu den Französischkenntnissen (Abi-Bac, DELF/DALF, Bestätigung von Sprachzentren, Aufenthalte im Partnerland, etc.)


Falls Sie für diesen Aufenthalt Unterstützung von anderen Institutionen (Stiftungen...) oder aus anderen Programmen erhalten, ist dies BayFrance mitzuteilen.

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich angenommen wird und Sie den Zuschuss BayFrance akzeptieren, verpflichten Sie sich, nach Ihrem Aufenthalt einen Erfahrungsbericht  zu verfassen.

Die Bewerbung erfolgt über das Online-System StipSys: hier

Weitere Informationen finden Sie auf unserer FAQ