Rechtliches

In Frankreich ist es üblich, dass eine convention de stage (Praktikumsvereinbarung) zwischen der Ausbildungsstätte des Praktikanten und der Praktikumsstelle geschlossen wird. Sie sollten also vor Beginn des Praktikums mit dem Unternehmen den exakten Ablauf des Praktikums und die Praktikumsinhalte in einer "Convention" schriftlich festlegen. Stellen Sie auch sicher, dass alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen und alle Formalitäten vor Beginn des Praktikums erledigt sind.

Die Convention de stage ist aus Versicherungsgründen vom französischen Gesetzgeber vorgesehen. Sie verteilt die Verantwortung und regelt die Aufgaben der Teilnehmer (Student, Unternehmen, Ausbildungsstätte) gegenüber der Sozialversicherung u.a. Eine solche gesetzliche Regelung gibt es in Deutschland nicht, so dass die in Frankreich übliche Praktikumsvereinbarung nur verwendet werden kann, wenn Sie an einer französischen Hochschule eingeschrieben sind.
Sind Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, wird das französische Unternehmen wahrscheinlich trotzdem den Abschluss einer Vereinbarung verlangen. Sie sollten also einerseits in Deutschland mit Ihrer Herkunftshochschule und Ihrer Krankenkasse reden und sich andererseits beim französischen Unternehmen informieren und vor dem Beginn des Praktikums klären, wer jeweils die Sozialabgaben, die Unfallversicherung und die Haftpflichtversicherung übernimmt.
Ein Modell einer convention de stage finden Sie auf den Seiten des CIDU. Es handelt sich natürlich nur um ein Muster, das aber als Orientierungshilfe dienlich sein kann.

Viele Informationen zum Praktikum in Frankreich, Deutschland und der Schweiz findet man in einer Broschüre der Universität Freiburg und des Arbeitsamts Freiburg:
http://www.ccenter.uni-freiburg.de