AKTUELLES AUS HOCHSCHUL- UND FORSCHUNGSPOLITIK
Hochschulreform in Bayern


Seit dem 01.06.2006 ist die Reform des Hochschulrechts in Bayern in Kraft getreten. Die Kernpunkte der Reform betreffen das Verhältnis von Staat und Hochschule (a), die Hochschulorganisation (b), die Umsetzung des Bologna-Prozesses (c), die Studienbeiträge (d), die Juniorprofessur (e) sowie die rechtliche Selbstständigkeit von Universitätskliniken (f).

a) Verhältnis von Staat und Hochschule
Insgesamt erhalten die Hochschulen mehr Raum für die Gestaltung der eigenen Organisation der Einrichtung, bei Haushalts- und Personalentscheidungen. Der Staat zieht sich künftig weitgehend aus Detailfragen zurück.

b) Hochschulorganisation
Mit dem Ziel, die Hochschulorganisation zu straffen, werden folgende Strukturveränderungen vorgenommen:
- die Hochschulleitung bekommt mehr Kompetenzen
- die Dekane (bisher beratende Mitglieder im Senat) werden Mitglieder der so genannten „Erweiterten Hochschulleitung“ und somit gestärkt
- Der Senat wird verkleinert, seine Mitglieder gehören künftig dem neuen „Hochschulrat“ an, der zum zentralen Entscheidungs- und Kontrollgremium wird. Neben den Senatsmitgliedern gehören dem Hochschulrat gleichgewichtig externe Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und beruflicher Praxis an.

c) Umsetzung des Bologna-Prozesses
Bis zum Wintersemester 2009/2010 soll die Aufnahme des Studiums in Bachelor- und Masterstudiengängen die Regel sein. Eine Ausnahme bilden hierbei die Staatsexamens-Studiengänge.

d) Studienbeiträge
Ab dem Sommersemester 2007 werden Bayerns Hochschulen Studiengebühren erheben. Die Hochschulen können die Höhe der Beiträge selbst festlegen, maximal € 500,-- können dabei verlangt werden. Der Ertrag aus den Studiengebühren verbleibt bei den Einrichtungen, die davon eine Verbesserung der Studienbedingungen(Tutorien, Öffnungszeiten von Bibliotheken, Ausstattung etc.) finanzieren sollen. Bei den Entscheidungen über die Verwendung des Geldes sollen die Studierenden beteiligt werden.
Für sozial schlechter gestellte Studierende gibt es sowohl die Möglichkeit der Befreiung von den Gebühren als auch die Möglichkeit ein sozialverträgliches Darlehen aufzunehmen. Dieses muss erst nach dem Studium zurückbezahlt werden und auch nur dann, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird. Zusammen mit der BAföG_Rückzahlung müssen maximal € 15 000,-- erstattet werden.

e) Juniorprofessur
Neben der Habilitation besteht künftig auch die Möglichkeit, sich über eine Juniorprofessur für eine Professur zu qualifizieren. Beide Wege sind gleichwertig.

f) Neues Universitätsklinikagesetz
Alle Universitätskliniken haben künftig rechtliche Selbstständigkeit und können auf dem Gebiet der Krankenversorgung wie ein Wirtschaftsunternehmen handeln. Sie können außerdem Baumaßnahmen bis 3 Mio. Euro selbstverantwortlich durchführen und sich an Unternehmen beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung Nr.93/2006 des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 18.05.2006

Verfasserin: Katrin Foldenauer, Geschäftsführerin des Bayerisch-Französischen Hochschulzentrums (BFHZ)