Doppelpromotion - Cotutelle
Finanzierung der Cotutelle
Weitere Möglichkeiten
Stipendiaten von
DFG-Graduiertenkollegs oder von Begabtenförderungswerken können in der
Regel beim Graduiertenkolleg oder dem Begabtenförderungswerk Mittel zur
Deckung der Mobilitätskosten während der Auslandsaufenthalte beantragen
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Mobilitätsförderungen für einzelne kürzere Forschungsaufenthalte (unter 10 Monaten) unabhängig von der Einleitung eines Cotutelle-Verfahrens zu beantragen